Ab dem 1. Juli 2022 stehen für das Zuschussprogramm “Einbruchschutz-Investitionszuschuss 455-E” keine Fördermittel zur Verfügung. Anträge für eine KfW Förderung können daher aktuell nicht gestellt werden.


KfW Förderung – Das Bundes­ministerium für Wohnen, Stadt­entwicklung und Bau­wesen hat KfW Förder­mittel nur bis zum Ende Juni  2022 bereitgestellt – Daher ist Aktuell ist leider keine Beantragung mehr möglich

KFW Förderung für Alarmanlagen beantragenSie können als privater Eigen­tümer oder Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruch­schutz bei der KfW beantragen. Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antrag­stellung im KfW-Zuschuss­portal ist möglich, solange die Förder­mittel nicht aufge­braucht sind. Ein Rechts­anspruch auf den Zuschuss besteht nicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss bis zu 1.600 Euro für Eigentümer und Mieter für Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen.
  • Die Kosten der Investitionssumme müssen mindestens 500 Euro betragen.
  • Das Alarmsystem muss den Anforderungen nach DIN EN 50131 Grad 2 zum Einbruchschutz oder besser entsprechen. Dies trifft selbstverständlich auf unser AJAX Funk-Alarmsystem zu.
  • Stellen Sie Ihren Antrag im KfW-Zuschuss­portal unbedingt, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.
  • Die Maßnahmen zum Einbruchschutz müssen durch ein Fachunternehmen umgesetzt werden.
  • Legen Sie der KfW die Rechnung über die gesamte Maßnahme vor und erhalten Sie Ihre Förderung.

Nutzen Sie die Möglichkeiten der staatlichen KfW Förderung und investieren Sie in Ihre Sicherheit. Wir unterstützen Sie selbstverständlich bei der Beantragung des Zuschusses. Die Förderzusage der KFW-Bank erfolgt unverzüglich im Onlineportal der KfW-Bank. Seien Sie clever und nutzen Sie die staatliche Hilfe für den Schutz Ihres Eigentums.


Einbruchschutz zahlt sich aus – Die KfW unterstützt Privatpersonen bei Maßnahmen zum Einbruchschutz

Nutzen Sie die KFW-Förderung für unsere AJAX AlarmanlagenJeder zweite Einbruchversuch in Deutschland scheitert an Sicherheitsmaßnahmen, die von den Betroffenen vorsorglich getroffen wurden. Investitionen in den Einbruchschutz lohnen sich also und werden vom Staat über die KfW gefördert. Unterstützt werden unter anderem klassische Alarmanlagen und Smart-Home-Systeme. Die Förderung des Einbruchschutzes läuft über das Programm KfW 455-E (Einbruchschutz – Zuschuss). Alle Maßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen und sind durch Fachunternehmen auszuführen.

KFW – Förderung Einbruchschutz für Privatpersonen

Die von uns angebotene AJAX Alarmanlage entspricht den Prüfkriterien der DIN EN 50131, Sicherheitsgrad 2 und ist innerhalb einer KFW-Förderung zuschussfähig. Dies bedeutet, dass Sie als Auftraggeber einen Teil Ihrer Investition in Ihre Sicherheit als Förderung zurückgezahlt bekommen können. Nutzen Sie die Möglichkeit der staatlichen Subvention für Ihre Sicherheit und machen es ungebetenen Besuchern so schwierig wie möglich, um sich an Ihrem Eigentum zu vergreifen. Das Beantragen der Förderung ist schnell und unkompliziert per Online Formular auf der KFW Internetseite möglich, wir helfen Ihnen gerne dabei.

Zuschüsse zu Ihrer Alarmanlage werden nur im Zusammenhang für Maßnahmen zum Einbruchschutz gegeben. Alarmanlagen warnen jedoch häufig vor mehreren Gefahren wie Brand, Gas und Wasser. Die Alarmanlage ist in diesem Fall trotzdem förderfähig. Dabei werden einfach die Kosten für Gefahren, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Einbruchschutz stehen, herausgerechnet. Dies betrifft die bereits genannten Gefahren für Brand, Gas und Wasser.

Welche Förderung wird gewährt?

Die KFW Förderung wird vom ersten Euro an gezahlt, sofern eine Investitionssumme von mindestens 500 Euro erreicht wird. Der Zuschuss beträgt 20% für die ersten 1.000 Euro, für darüber hinausgehende Summen 10 Prozent. Darin inbegriffen sind Material- als auch Handwerkerkosten. Die maximale Fördersumme pro Antrag liegt bei 1600 Euro und setzt sich aus 20 Prozent von 1.000 Euro und 10 Prozent von 14.000 Euro zusammen.

Beantragung der KFW Förderung

Für den Anspruch auf Gewährung der Förderung ist es existenziell wichtig, dass der Antrag vor dem Beginn der Maßnahme gestellt wird. In den Bedingungen zur Förderung heißt es eindeutig, dass “Nachfinanzierungen bereits begonnener oder schon abgeschlossener Vorhaben“ ausgeschlossen sind. Die Installation darf also zwingend erst nach erfolgreich genehmigten Antrag beginnen.

KFW – Zuschussportal

In den vergangenen Jahren hat die KFW die Förderung für Bauherren in ihren Produkten verbessert und die Antragstellung hierfür weiter optimiert. Seit November 2016 können alle Förderzuschüsse einfach und digital über das KFW – Zuschussportal beantragt werden.

Unabhängig vom Alter können Sie eine Förderung als Privat­person beantragen, wenn Sie

  • Eigentümer eines Ein- oder Zwei­familien­hauses mit maximal zwei Wohn­einheiten oder einer Wohnung,
  • Erst­erwerber eines sanierten Ein- oder Zwei­familien­hauses oder einer sanierten Wohnung,
  • eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft (WEG) aus Privat­personen oder Mieter sind.
 
 

Private Bauherren und Mieter können ihren Förderantrag online bei der KFW stellen und erhalten innerhalb weniger Augenblicke ihre Förderzusage. Die Inanspruchnahme der Förderung setzt die Installation durch einen qualifizierten Errichter voraus, die Installation darf erst nach erfolgreich genehmigtem Antrag beginnen.

Mit unserem AJAX Preisrechner können Sie die Höhe der Investition für Ihre Alarmanlage kinderleicht berechnen und sehen sofort die Kosten inkl. der Installationskosten für die von Ihnen benötigten Komponenten der AJAX Alarmanlage.


Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind über das KFW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 5399002 erhältlich. 

Sobald Sie die Zusage für die Förderung bekommen haben, können Sie mit den Arbeiten starten. Ihre Zusage ist nur eine begrenzte Zeit gültig, das Ablauf­datum finden Sie in Ihrer Zusage. Ist Ihr Vorhaben wie geplant umgesetzt, dann können Sie im KFW – Zuschuss­portal die Gesamt­kosten für das Vorhaben erfassen sowie die entsprechenden Rechnungen hochladen. Der Zuschuss kann nur dann auszahlt werden, wenn Ihr Vorhaben bis zu diesem Datum abgeschlossen ist und Sie die Auszahlung im KFW – Zuschuss­portal beantragt haben.

Die KFW fördert Sie als Privat­person, unabhängig von Ihrem Alter, wenn Sie

  • Eigentümer eines Ein- oder Zwei­familien­hauses mit maximal 2 Wohn­einheiten oder einer Wohnung sind
  • Erst­erwerber eines sanierten Ein- oder Zwei­familien­hauses oder einer sanierten Wohnung sind
  • Eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft aus Privat­personen sind
  • Mieter sind

Vorgehensweise zur KFW Förderung

  • Planung: Einholung eines Angebotes für eine Einbruchmeldeanlage, inklusive Montage
  • Beantragung: Ausfüllen des Antragsformulars auf Papier oder Online
  • Beauftragung: Nach Eingang des Förderantrages bei der KFW kann das Vorhaben beginnen
  • Bestätigung: Einreichung der Bestätigung der Durchführung gemeinsam mit dem Fachunternehmen
  • Auszahlung: Nach Überprüfung durch die KFW erhalten Sie den Zuschuss ausgezahlt
Alarmanlagen sind nur so gut und zuverlässig, wie sie geplant und installiert wurden. Deshalb muss dies durch einen geschulten und qualifizierten Fachbetrieb erfolgen und kann dann von der KFW gefördert werden.

Hinweis: Die Nutzung unserer auf der Webseite verwendeten Kontaktdaten oder persönlichen Angaben zur gewerblichen Werbung ist von uns ausdrücklich nicht erwünscht. Es sei denn, wir haben zuvor eine schriftliche Einwilligung erteilt oder es besteht bereits eine Geschäftsbeziehung. Wir als Anbieter und alle auf unserem Webportal genannten Personen widersprechen hiermit jeglicher kommerziellen Verwendung und Weitergabe unserer Daten bzw. Angaben. Copyright – Funk Alarmanlagen Berlin-Brandenburg

Ajax Alarmanlagen Berlin-Brandenburg – KfW Förderung